Bürgerbüro

Akteneinsicht, beantragen


Kurzinformationen

Auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) vom 10. März 1998 (GVBl. I 2. 46) hat jedermann das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen zu nehmen, soweit nicht überwiegende öffentliche und private Interessen entgegenstehen.

Ein Antrag auf Akteneinsicht kann beim Bürgerservice der Gemeinde/Stadt gestellt werden.


Beschreibung

Anspruch auf Einsichtnahme in Grundstücksakten, Bauakten,laufende bauaufsichtliche Verfahren und Bauakten von Grundstücksnachbarn haben nur Verfahrensbeteiligte (wie z.B. Bauherr, im Verfahren beteiligte Nachbarn, Erbbauberechtigte).


Ansprechpartner

Serviceteam
Zimmer 1
Telefon (03877) 951-218
Telefax (03877) 951-123


Formulare

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