Sachgebiet öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Hund, gefährlicher


Kurzinformationen

 

Wer im Stadtgebiet von Wittenberge beabsichtigt eine(n) gefährlichen Hund/Hündin zu halten benötigt eine Erlaubnis.

 

Der Antragsteller hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Hinweis:

Die Haltung von Hunden nach § 8 Abs. 2 HundehV ist grundsätzlich verboten.


Rechtsgrundlagen

§ 8 Abs. 1 und 3 der Hundehalterverordnung -HundehV.

§ 10 Abs.1 der Hundehalteverordnung -HundehV


Notwendige Unterlagen

 

 


Gebühren

 

50,00 € - 500,00 € für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnniss für das Halten eines gefährlichen Hundes gem. § 10 Abs. 1 HundehV entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Minister des Innern (GebOMI)

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.


Ansprechpartner

J. Arndt
Zimmer 17a
Telefon (03877) 951-213
Telefax (03877) 951-123