Sachgebiet öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Hund, gefährlicher
Kurzinformationen
Wer im Stadtgebiet von Wittenberge beabsichtigt eine(n) gefährlichen Hund/Hündin zu halten benötigt eine Erlaubnis.
Der Antragsteller hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit)
- die dem Halten, der Ausbildung und dem Abrichten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen müssen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen
- die körperliche Unversehrtheit von Mensch und Tieren darf nicht gefährdet werden
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip- Transponder gem. ISO-Standard
Hinweis:
Die Haltung von Hunden nach § 8 Abs. 2 HundehV ist grundsätzlich verboten.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs. 1 und 3 der Hundehalterverordnung -HundehV.
§ 10 Abs.1 der Hundehalteverordnung -HundehV
- Ordnungsbehördegesetz -OBG
- Hundehalteverordnung -HundehV
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Hundesteueranmeldung im Bürgerbüro)
- ein Sachkundenachweis nach § 11 HundehV, der durch eine(n) anerkannte(n) Schverständige(n) erstellt wurde (eine Auflistung von anerkannten Sachverständigen kann bei u.g. Ansprechpartner(in) erfragt bzw. erhalten werden)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate), soweit es nicht mit der Anzeige nach § 6 HundehV vorgelegt wurde
- Nummer des Mikrochip-Transponders gem. ISO-Standard, soweit sie nicht mit der Anzeige nach § 6 HundehV vorgelegt wurde
- Nachweis über Haftpflichtversicherung (Hundehaltung)
- der Nachweis eines berechtigen Interesses an den Halten eines gefährlichen Hundes
Gebühren
50,00 € - 500,00 € für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnniss für das Halten eines gefährlichen Hundes gem. § 10 Abs. 1 HundehV entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Minister des Innern (GebOMI)
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Ansprechpartner
J. Arndt
Zimmer 17a (03877) 951-213
(03877) 951-123