Wittenberge Königsdeich | zur StartseiteWittenberge_Elbuferpromenade | zur StartseiteWittenberge_Rathausturm | zur StartseiteÖlmühle_Wittenberge | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Sachgebiet öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Hund, gefährlicher


Kurzinformationen

 

Wer im Stadtgebiet von Wittenberge beabsichtigt eine(n) gefährlichen Hund/Hündin zu halten benötigt eine Erlaubnis.

 

Der Antragsteller hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit)
  • die dem Halten, der Ausbildung und dem Abrichten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen müssen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen
  • die körperliche Unversehrtheit von Mensch und Tieren darf nicht gefährdet werden
  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip- Transponder gem. ISO-Standard

Hinweis:

Die Haltung von Hunden nach § 8 Abs. 2 HundehV ist grundsätzlich verboten.


Rechtsgrundlagen

§ 8 Abs. 1 und 3 der Hundehalterverordnung -HundehV.

§ 10 Abs.1 der Hundehalteverordnung -HundehV

  • Ordnungsbehördegesetz -OBG
  •  Hundehalteverordnung -HundehV


Notwendige Unterlagen

 

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Hundesteueranmeldung im Bürgerbüro)
  • ein Sachkundenachweis nach § 11 HundehV, der durch eine(n) anerkannte(n) Schverständige(n) erstellt wurde (eine Auflistung von anerkannten Sachverständigen kann bei u.g. Ansprechpartner(in) erfragt bzw. erhalten werden)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate), soweit es nicht mit der Anzeige nach § 6 HundehV vorgelegt wurde
  • Nummer des Mikrochip-Transponders gem. ISO-Standard, soweit sie nicht mit der Anzeige nach § 6 HundehV vorgelegt wurde
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung (Hundehaltung)
  • der Nachweis eines berechtigen Interesses an den Halten eines gefährlichen Hundes

 


Gebühren

 

50,00 € - 500,00 € für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnniss für das Halten eines gefährlichen Hundes gem. § 10 Abs. 1 HundehV entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Minister des Innern (GebOMI)

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.


Ansprechpartner

J. Arndt
Zimmer 17a
Telefon (03877) 951-213
Telefax (03877) 951-123

Wetter
 
 

 

 

 
 
Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Dienstag  8:30-12:00  und 13:00- 18:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Freitag  8:30-12:00 Uhr

 

 
 
Startseite     Login     Impressum     Datenschutz