Bürgerbüro
Beglaubigung, Abschrift
Kurzinformationen
Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Beschreibung
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- Sv-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Rechtsgrundlagen
§§ 33,34 Verwaltungsverfahrensgesetz
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Gebühren
2,00 - 3,00 EUR
Ansprechpartner
Serviceteam
Zimmer 1
(03877) 951-218
(03877) 951-123