Bürgerbüro

Beglaubigung, Abschrift


Kurzinformationen

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

Nicht beglaubigt werden


Rechtsgrundlagen

§§ 33,34 Verwaltungsverfahrensgesetz


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

2,00 - 3,00 EUR


Ansprechpartner

Serviceteam
Zimmer 1
Telefon (03877) 951-218
Telefax (03877) 951-123