Standesamt

Eheschließung


Kurzinformationen

Für die Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das Standesamt die vollständigen Anmeldeunterlagen von dem Standesamt, in dessen Stadt einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie in xyz getraut werden möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in xyz eine Bescheinigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.

 

 

Informationen über Eheschließungen im Rathaus Wittenberge finden Sie hier.

 


Beschreibung

Namensführung in der Ehe

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden. Der Termin für Eheschließungen kann auch telefonisch mit unseren Standesbeamten vereinbart werden. Wir sind bemüht Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags, nach Wunsch aber auch an Samstagen möglich.

 

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:


Gebühren

Die Gebühren können individuell nachgefragt werden.

 


Ansprechpartner

J. Lemm
Zimmer 15a
Telefon (03877) 951-221
Telefax (03877) 951-123

B. Hartwig
Zimmer 16
Telefon (03877) 951-220
Telefax (03877) 951-123