Standesamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR

weitere Urkunden: 7,50 EUR

 


Ansprechpartner

B. Hartwig
Zimmer 16
Telefon (03877) 951-220
Telefax (03877) 951-123

J. Lemm
Zimmer 15a
Telefon (03877) 951-221
Telefax (03877) 951-123