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Standesamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung
  • Sind die Eltern miteinander verheiratet:
    • Personalausweis
    • Eheurkunde
    • bei Heirat im Ausland die Eheurkunde mit Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher
  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:
    • wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Geburtsurkunde
    • wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine Eheurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte
    • falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, ist diese beim Standesamt vorzulegen

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR

weitere Urkunden: 7,50 EUR

 


Ansprechpartner

B. Hartwig
Zimmer 16
Telefon (03877) 951-220
Telefax (03877) 951-123

J. Lemm
Zimmer 15a
Telefon (03877) 951-221
Telefax (03877) 951-123

Wetter
 
 

 

 

 
 
Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Dienstag  8:30-12:00  und 13:00- 18:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Freitag  8:30-12:00 Uhr

 

 
 
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