Standesamt

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Es werden Gebühren in Höhe von 30 € erhoben.

 


Ansprechpartner

B. Hartwig
Zimmer 16
Telefon (03877) 951-220
Telefax (03877) 951-123

J. Lemm
Zimmer 15a
Telefon (03877) 951-221
Telefax (03877) 951-123