Veränderte Vorfahrt an der Kreuzung Bahnstraße/Wilhelmstraße

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Ab 10. April gilt: rechts vor links

 

An der Kreuzung Bahnstraße/Wilhelmstraße gilt ab Freitag, 10. April 2015 eine neue Vorfahrtsregelung. Verkehrsteilnehmer haben sich auf die Rechts-vor-links-Regelung einzustellen.

 

Das bedeutet, dass Fahrzeugführer aus der Wilhelmstraße (Einbahnstraße) künftig Vorfahrt gegenüber denen aus der Bahnstraße, aus Richtung Karlstraße kommend, haben. Erst wenn diese Fahrzeuge den Kreuzungsbereich verlassen haben, dürfen Fahrzeuge aus dem verkehrsberuhigten Bereich der Bahnstraße – aus Richtung Rathausstraße - fahren. Diese sind gemäß § 10 StVO generell wartepflichtig.

 

Die Neuregelung erfolgt im Ergebnis der Signalschau vom Herbst 2014 und entspricht nach Einschätzung der zuständigen Behörden von Landkreis, Stadt und Polizei dem tatsächlichen Verkehrsfluss besser als die bisherige. Demnach passieren wegen der in der Wilhelmstraße genutzten Parkplätze die meisten Fahrzeuge aus Richtung Bismarckplatz kommend den Kreuzungsbereich, um dann in die Bürgerstraße einzubiegen.