Anträge auf Sonntagsöffnungszeiten bis zum 30.09. stellen

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Aus Anlass besonderer Ereignisse (kulturelle Events, Märkte, Feste, Ausstellungen) dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Wittenberge an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen im Jahr 2015 öffnen. Grundlage hierfür ist das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz.
Es ist zu beachten, dass eine Öffnung nicht für den Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, den Volkstrauertag, den Totensonntag und den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag zugelassen wird. Die entsprechenden Sonntage werden entsprechend der eingegangenen Anträge per Rechtsverordnung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge für das Jahr 2015  beschlossen und festgesetzt.


Um den entsprechenden Bedarf für eine Jahresplanung 2015 zu ermitteln, werden alle Händler und Gewerbetreibenden aufgefordert, entsprechende Anträge bis zum 30.09.2014 zu stellen. Diese können bei der Stadtverwaltung Wittenberge, Rechts- und Ordnungsamt, Sachbereich Gewerbe, Frau Hahn, Telefon 03877 951216, E-Mail Gewerbe@wittenberge.de, August-Bebel-Str. 10, 19322 Wittenberge schriftlich und formlos gestellt werden.