Wichtige Information zu Holzfeuern im Freien

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Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Hierfür gibt es keine Ausnahmen.

Gestattet ist lediglich, naturbelassenes Holz im Freien zu verbrennen. Die für das Verbrennen erforderliche Trockenheit ist erst nach mehrjähriger Lagerung erreicht.

 

Stark wasserhaltiges Grünmaterial wie Rasenschnitt und Laub sowie frisch geschnittener Baum- und Strauchschnitt sollten kompostiert werden. Wer über keine Kompostiermöglichkeit verfügt, kann die Möglichkeit der Entsorgung auf der Deponie wahrnehmen.

 

Siehe auch Informationen im Flyer "Holzfeuer im Freien" des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (Link)

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