Osterfeuer sind bis 27. März anzumelden

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Veranstalter, die vorhaben Osterfeuer zu entzünden, müssen dies bis zum 27. März bei der Stadtverwaltung Wittenberge, Bauamt, Sachgebiet Umwelt, Telefon 03877 951-160, anmelden. Eine Genehmigung gibt es nur, wenn die Feuer der Brauchtumspflege dienen.

 

Abgebrannt werden dürfen die Feuer am Donnerstag, 2. April und am Ostersonnabend. Als Brennmaterial darf ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz verwendet werden.