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Beiträge zur Finanzierung der Schmutzwasseranlagen werden abgeschafft, Anschlussbeiträge zurückgezahlt

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Zukünftig werden keine Beiträge zur Finanzierung der Schmutzwasseranlagen mehr erhoben. Das beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 3. Dezember 2014 mit der Satzung der Stadt Wittenberge zur Abschaffung der Beiträge zur Schmutzwasserbeseitigung (veröffentlicht am 17.12.2014 im „Prignitzexpress“). Damit verbunden ist die Rückzahlung bisher gezahlter Beiträge.

Der von der Stadt Wittenberge mit den Aufgaben der Abwasserentsorgung beauftragte Eigenbetrieb Abwasserentsorgung informiert über die Voraussetzungen und die Vorgehensweise für die Rückzahlungen:

  • Beiträge für den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung, die bis zum Inkrafttreten der Satzung an die Stadt Wittenberge gezahlt worden sind, werden unverzinst zurückgezahlt. Bereits entstandene, aber noch nicht beglichene Beitragsansprüche sind gegenstandslos.
  • Die Rückzahlung der Beiträge erfolgt an diejenigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Eigentümer des Grundstücks sind, für das der Beitrag gezahlt worden ist.
  • Die Rückzahlung erfolgt automatisch; eine Antragstellung durch die Grundstückseigentümer ist nicht erforderlich.
  • Anspruchsberechtigte erhalten bis zum 30. September 2015 einen Bescheid über den Rückzahlungsbetrag. Die Auszahlung soll zum bis zum Ende des Jahres 2015 erfolgt sein.

Mit dieser Regelung sollen alle an die öffentliche Schmutzwasseranlagen der Stadt Wittenberge angeschlossenen Grundstücke gleich behandelt werden. In diesem Zusammenhang ist ab 2015 eine Erhöhung der Abwassergebühren um 0,17 € pro m³ erforderlich.

 

Weitere Informationen siehe Flyer

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